Nutzungsrichtlinie und Haftungsausschluss für LegesAI
1. Einleitung
1.1. Zweck der Richtlinie
Diese Richtlinie dient dem Zweck, klare und verbindliche Regeln für die Nutzung unserer LegesAI Anwendung festzulegen, im folgenden genannte “LegesAI” oder “LegesAI Anwendung” oder “Anwendung”. Sie soll sicherstellen, dass die Anwendung nicht für Zwecke verwendet wird, die über ihre intendierte Funktion hinausgehen, insbesondere als Ersatz für professionelle Rechtsberatung. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und die ordnungsgemäße und rechtmäßige Nutzung der LegesAI Anwendung zu fördern.
1.2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Nutzer der LegesAI, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen handelt. Sie erstreckt sich auf sämtliche Interaktionen mit der LegesAI, einschließlich der Eingabe von Informationen, der Nutzung der bereitgestellten Ergebnisse und der Weitergabe dieser Ergebnisse.
1.3. Zielgruppe
Die Zielgruppe dieser Richtlinie umfasst:
- Endnutzer: Einzelpersonen, die die LegesAI nutzen, um allgemeine Informationen zu Rechtsfragen zu erhalten.
- Geschäftskunden: Unternehmen oder Organisationen, die die LegesAI in ihrem Geschäftsbetrieb einsetzen.
- Entwickler und Integratoren: Personen oder Teams, die die LegesAI in ihre Systeme integrieren oder an ihrer Weiterentwicklung beteiligt sind.
Diese Richtlinie soll allen Nutzern ein klares Verständnis dafür vermitteln, was als zulässige Nutzung der WebApp angesehen wird und welche Verhaltensweisen und Nutzungen untersagt sind.
2. Überblick über die LegesAI Anwendung
2.1. Funktionen und Zwecke der LegesAI Anwendung
Die LegesAI ist darauf ausgelegt, allgemeine Informationen und Orientierungshilfen zu Rechtsfragen zu bieten. Sie nutzt fortschrittliche Algorithmen und maschinelles Lernen, um auf häufige rechtliche Anfragen zu reagieren und allgemeine Richtlinien bereitzustellen. Die Hauptfunktionen der LegesAI umfassen:
- Beantwortung allgemeiner rechtlicher Fragen: Die LegesAI bietet Antworten auf allgemeine Fragen zu verschiedenen Rechtsgebieten, wie z.B. Mietrecht, oder andere Rechtsgebiete.
- Bereitstellung von Informationen und Ressourcen: Die LegesAI stellt KI generierte Antworten bereit, um Nutzern zu helfen, grundlegende rechtliche Informationen zu verstehen.
- Erklärung rechtlicher Begriffe: Die LegesAI kann rechtliche Begriffe und Konzepte erläutern, um Nutzern ein besseres Verständnis von rechtlichen Zusammenhängen zu ermöglichen.
2.2. Abgrenzung von tatsächlicher Rechtsberatung
Es ist wichtig zu betonen, dass die LegesAI keine individuelle, maßgeschneiderte Rechtsberatung ersetzt. Die von der KI bereitgestellten Informationen und Antworten sind allgemeiner Natur und basieren auf den verfügbaren Daten und Algorithmen. Die Hauptunterschiede zur tatsächlichen Rechtsberatung sind:
- Kein rechtlicher Rat: Die bereitgestellten Informationen sind keine rechtlichen Empfehlungen oder Ratschläge, die auf den spezifischen Kontext oder die individuellen Bedürfnisse eines Nutzers zugeschnitten sind.
- Keine Haftung: Die Betreiber der LegesAI übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
2.3. Haftungsausschluss und Begrenzungen
Die Nutzung der LegesAI erfolgt auf eigenes Risiko. Die Betreiber der LegesAI schließen ausdrücklich jede Haftung für mögliche Schäden aus, die sich aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen ergeben könnten. Die folgenden Punkte sind besonders zu beachten:
- Keine Garantie für Genauigkeit: Die LegesAI kann keine Garantie für die Vollständigkeit oder Genauigkeit der Informationen übernehmen, da diese auf allgemeinen Daten und Algorithmen basieren.
- Keine Gewähr für aktuelle rechtliche Entwicklungen: Rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern, und die LegesAI ist möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand.
- Ersatz von professioneller Beratung: Die LegesAI soll nicht als Ersatz für persönliche rechtliche Beratung durch qualifizierte Juristen angesehen werden.
3. Definition unzulässiger Nutzung
3.1. Nutzung der LegesAI als Ersatz für professionelle Rechtsberatung
Die LegesAI Anwendung darf nicht als Ersatz für persönliche, professionelle Rechtsberatung durch qualifizierte Juristen verwendet werden. Unzulässige Nutzung liegt vor, wenn:
- Vertrauen auf die Ergebnisse für rechtliche Entscheidungen: Nutzer sich ausschließlich auf die durch die LegesAI bereitgestellten Informationen verlassen, um rechtliche Entscheidungen zu treffen oder rechtliche Handlungen vorzunehmen.
- Anwendung auf spezifische Rechtsfälle: Die LegesAI Anwendung wird genutzt, um maßgeschneiderte rechtliche Ratschläge zu spezifischen, komplexen oder persönlichen Rechtsproblemen zu erhalten.
3.2. Verbreitung von rechtlich sensiblen oder vertraulichen Informationen
Die LegesAI darf nicht verwendet werden, um vertrauliche oder rechtlich sensible Informationen zu übermitteln oder zu speichern. Unzulässige Nutzung umfasst:
- Eingabe von vertraulichen Daten: Übermittlung von personenbezogenen Daten, geschäftlichen Geheimnissen oder anderen sensiblen Informationen, die rechtlich geschützt oder vertraulich sind.
- Verwendung von Ergebnissen zur Identifizierung von Personen: Nutzung der durch die LegesAI bereitgestellten Informationen zur Identifizierung von Personen oder zur Ableitung persönlicher Informationen.
3.3. Verwendung der LegesAI für illegale oder unethische Aktivitäten
Die LegesAI darf nicht für illegale, unethische oder missbräuchliche Zwecke verwendet werden. Unzulässige Nutzung umfasst:
- Unterstützung illegaler Handlungen: Verwendung der LegesAI zur Planung, Durchführung oder Unterstützung von illegalen Aktivitäten oder zur Umgehung gesetzlicher Vorschriften.
- Verbreitung von Fehlinformationen: Nutzung der LegesAI zur Verbreitung falscher, irreführender oder schädlicher Informationen, die rechtliche Konsequenzen für Dritte haben könnten.
3.4. Manipulation oder Missbrauch der KI-Ergebnisse
Die Ergebnisse, die von der LegesAI bereitgestellt werden, dürfen nicht manipuliert oder missbraucht werden. Verbotene Verhaltensweisen in diesem Bereich beinhalten:
- Fälschung von Ergebnissen: Versuche, die von der LegesAI bereitgestellten Antworten oder Informationen zu verfälschen oder zu manipulieren, um bestimmte Zwecke zu erfüllen.
- Missbrauch der Informationen: Verwendung der bereitgestellten Informationen auf eine Weise, die rechtlich oder ethisch bedenklich ist, wie z.B. zur Täuschung, zur Verbreitung von Fehlinformationen oder zur Schädigung Dritter.
3.5. Weitergabe von fehlerhaften oder ungenauen Informationen
Es ist untersagt, die durch die LegesAI bereitgestellten Informationen weiterzugeben, wenn diese ungenau oder fehlerhaft sind. Verbotene Verhaltensweisen in diesem Zusammenhang umfassen:
- Verbreitung von fehlerhaften Ergebnissen: Nutzung oder Weitergabe der von der LegesAI bereitgestellten Informationen, wenn diese als ungenau, veraltet oder fehlerhaft erkannt werden.
- Weitergabe ohne Überprüfung: Weitergabe von Informationen ohne angemessene Überprüfung auf Richtigkeit oder Relevanz, insbesondere in rechtlich sensiblen oder kritischen Situationen.
4. Pflichten der Nutzer
4.1. Verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen der LegesAI Anwendung
Nutzer müssen die von der LegesAI bereitgestellten Informationen mit Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein verwenden. Dies umfasst:
- Eigenverantwortung: Überprüfung der Relevanz und Nützlichkeit der bereitgestellten Informationen vor der Anwendung auf konkrete Situationen oder Entscheidungen.
- Keine Überbewertung: Vermeidung der Nutzung der Informationen als alleinige Grundlage für rechtliche Entscheidungen ohne zusätzliche Beratung durch einen qualifizierten Fachmann.
4.2. Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften
Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der LegesAI alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dies beinhaltet:
- Rechtskonformität: Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen, die für die Nutzung von Online-Diensten und für die Verarbeitung von Informationen gelten.
- Datenschutz: Achtung der Datenschutzbestimmungen und Vermeidung der Eingabe oder Weitergabe personenbezogener Daten ohne entsprechende Erlaubnis oder Notwendigkeit.
5. Maßnahmen bei Verstößen
5.1. Konsequenzen für unzulässige Nutzung
Bei festgestellter unzulässiger Nutzung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Konsequenzen können je nach Schwere des Verstoßes variieren und beinhalten:
5.1.1. Vorübergehende Sperrung:
- Maßnahme: Vorübergehende Sperrung des Zugangs zur LegesAI für den betroffenen Nutzer.
- Zweck: Diese Maßnahme dient dazu, den Missbrauch sofort zu stoppen und eine Untersuchung zu ermöglichen.
- Dauer: Die Dauer der Sperrung hängt von der Schwere des Verstoßes und der Dauer der Untersuchung ab.
5.1.2. Permanente Sperrung:
- Maßnahme: Permanente Sperrung des Zugangs zur LegesAI für den betroffenen Nutzer.
- Zweck: Diese Maßnahme wird bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ergriffen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.
- Dauer: Die Sperrung ist dauerhaft, und der betroffene Nutzer wird von der Nutzung der LegesAI ausgeschlossen.
5.2. Rechtliche Schritte gegen missbräuchliche Nutzung
In Fällen von schwerwiegendem Missbrauch oder illegalen Aktivitäten können zusätzliche rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies umfasst:
- Einschaltung der Behörden: Meldung an die zuständigen Behörden oder Strafverfolgungsorgane, wenn gesetzliche Verstöße festgestellt werden.
- Rechtsverfolgung: Ergreifen rechtlicher Schritte gegen den Verursacher, um Schadensersatz zu fordern oder weitere rechtliche Konsequenzen zu ziehen.
- Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden: Kooperation mit den zuständigen Behörden, um den Missbrauch zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.
6. Änderungen und Aktualisierungen der Richtlinie
6.1. Verfahren zur Aktualisierung der Richtlinie
Die Richtlinie kann von Zeit zu Zeit aktualisiert oder geändert werden, um sich an neue rechtliche, technische oder betriebliche Anforderungen anzupassen. Das Verfahren umfasst:
- Überprüfung und Evaluierung: Regelmäßige Überprüfung der Richtlinie, mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Standards und Anforderungen entspricht.
- Genehmigung: Änderungen oder Aktualisierungen müssen von den zuständigen Entscheidungsträgern oder dem Aufsichtsrat genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen entsprechen.
- Dokumentation: Alle Änderungen an der Richtlinie müssen dokumentiert werden, einschließlich der Gründe für die Änderungen und der spezifischen Anpassungen, die vorgenommen wurden.
6.2. Kommunikation von Änderungen an die Nutzer
Es ist wichtig, dass alle Änderungen oder Aktualisierungen der Richtlinie klar und rechtzeitig an die Nutzer kommuniziert werden. Dies umfasst:
- Benachrichtigung: Die Nutzer werden über relevante Änderungen per E-Mail, über ein Pop-up-Fenster innerhalb der LegesAI oder durch einen Hinweis auf der Webseite informiert.
- Zugänglichkeit der aktualisierten Richtlinie: Die aktualisierte Richtlinie wird auf der Webseite der LegesAI veröffentlicht und ist für alle Nutzer leicht zugänglich.
- Akzeptanz: Bei wesentlichen Änderungen kann von den Nutzern verlangt werden, dass sie die aktualisierte Richtlinie akzeptieren, um weiterhin Zugang zur LegesAI zu erhalten.
6.3. Geltungsbereich der Änderungen
Änderungen an der Richtlinie treten in der Regel nach einer festgelegten Frist in Kraft, die in der Benachrichtigung über die Änderungen angegeben wird. Dies umfasst:
- Inkrafttreten: Die Änderungen gelten ab dem in der Benachrichtigung angegebenen Datum oder nach Ablauf der Frist, die den Nutzern eingeräumt wurde, um sich über die Änderungen zu informieren.
- Rückwirkung: Änderungen gelten nicht rückwirkend, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich in der aktualisierten Richtlinie festgelegt.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Gültigkeit der Richtlinie
Diese Richtlinie tritt am 01.08.2024 in Kraft und ist bis zur Einführung einer aktualisierten oder geänderten Richtlinie gültig. Alle bisherigen Richtlinien, die sich mit der unzulässigen Nutzung der LegesAI befassen, werden durch diese ersetzt. Die aktuelle Version der Richtlinie ist auf der Webseite der LegesAI verfügbar und für alle Nutzer zugänglich.
7.2. Rechtsgültigkeit und Gerichtsstand
- Rechtsgültigkeit: Diese Richtlinie unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschlands und des Landes Niedersachsens, in dem die LegesAI betrieben wird. Im Falle von Unstimmigkeiten oder rechtlichen Fragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieser Richtlinie ist das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschlands und des Bundeslandes Niedersachsens maßgeblich.
- Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der WebApp oder aus dieser Richtlinie ergeben, ist Oldenburg, Niedersachsen, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen einen anderen Gerichtsstandort vor.
7.3. Inkrafttreten der Richtlinie
Diese Richtlinie tritt am 01.08.2024 in Kraft. Ab diesem Datum sind alle Nutzer der LegesAI an die Bestimmungen dieser Richtlinie gebunden. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Richtlinie treten ebenfalls am Tag ihrer Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Datum angegeben wird.
7.4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe
7.5. Kontaktinformationen
Für Fragen zur Richtlinie oder zur Meldung von Verstößen wenden Sie sich bitte an:
- E-Mail: info@leges.ai
- Postanschrift: Bachstelzenweg 30, 26639 Wiesmoor