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EU AI Act: KI-Kompetenz – Chancen, Maßnahmen und noch offene Fragen

11.03.2025

EU AI Act: KI-Kompetenz – Chancen, Maßnahmen und noch offene Fragen

Ab Februar 2025 sollen Unternehmen ihre Fähigkeiten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz systematisch ausbauen. Der EU AI Act fordert damit nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis ethischer, rechtlicher und branchenspezifischer Aspekte. Die Regelungen bieten einen innovativen Rahmen, der zur ganzheitlichen Förderung von KI-Kompetenz beitragen soll.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

Unter KI-Kompetenz versteht man weit mehr als die reine Bedienung von KI-Systemen. Es geht darum, Risiken wie Fehlerquellen und sogenannte „Halluzinationen“ zu erkennen, aber auch um den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und die Berücksichtigung gesellschaftlicher Auswirkungen. Die interdisziplinäre Ausrichtung dieser Kompetenzen ermöglicht es Unternehmen, ihre Prozesse sowohl technisch als auch ethisch und rechtlich abzusichern.

Umsetzung und Nachweis

Unternehmen werden dazu angehalten, interne Schulungen zu organisieren, in denen technische, ethische und rechtliche Inhalte miteinander verknüpft werden. Praktische Übungen in interdisziplinären Teams tragen dazu bei, Risiken realistisch zu simulieren und Handlungsstrategien zu entwickeln.
Besonders interessant ist der Aspekt der Nachweispflicht. Zwar sieht die aktuelle Verordnung keine konkreten Anforderungen an eine Dokumentation oder einen verpflichtenden Nachweis der Vermittlung von KI-Kompetenzen vor, dennoch wird empfohlen, sämtliche Evaluationen, Schulungsmaßnahmen und Umsetzungsinhalte zu dokumentieren. Dies dient vor allem dazu, im Schadensfall mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Ein Verstoß gegen die Sicherstellung der KI-Kompetenz ist aktuell nicht mit Bußgeldern belegt, und auch eine nationale Aufsichtsbehörde wurde bislang noch nicht benannt.

Kontrolle, Sanktionen und Ausblick

Neben den internen Maßnahmen wird auch der Aspekt der Überwachung betont. Ab August 2025 könnte eine zuständige Behörde die Einhaltung der Regelungen kontrollieren. Zwar bestehen in der aktuellen Fassung noch keine konkreten Sanktionen im Zusammenhang mit der Nachweispflicht, doch gibt der EU AI Act einen Rahmen vor, in dem bei Verstößen theoretisch Strafen in Form von Bußgeldern – bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes – möglich sind. Diese Regelungen bieten Unternehmen die Chance, eigene Schulungs- und Evaluationskonzepte zu entwickeln, die auf ihre branchenspezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.

Die Verordnung ist bewusst flexibel gehalten, was Raum für individuelle Anpassungen und innovative Ansätze eröffnet. Diese Offenheit ermöglicht es den Unternehmen, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und ihre internen Prozesse kontinuierlich zu optimieren, ohne von starren Vorgaben eingeschränkt zu werden.

Der EU AI Act stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um KI-Systeme sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Die klar umrissenen Maßnahmen und der noch offene Charakter der Nachweispflicht bieten Unternehmen einen innovativen Spielraum, um sich optimal auf die zukünftigen Herausforderungen einzustellen.